
Kostenersatz für COVID-Test
Bund und Länder haben sich nun geeinigt, dass es für die Tests einen Kostenersatz geben soll
Aufgrund der Corona-Einreisebestimmungen bedarf es der Vorlage von einem negativen COVID-Test für 24h-Betreuungkräfte.
Bund und Länder haben sich nun geeinigt, dass es für die Tests einen Kostenersatz geben soll. Für inländische Testungen, welche ab 1. März durchgeführt wurden, beträgt der Kostenersatz 85 Euro. Für ausländische Testungen werden ebenfalls ab 1. März maximal 60 Euro übernommen. Das Sozialressort des Landes Oberösterreich stellt dafür 3,1 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung.
Anträge können ausschließlich von betreuten Personen oder deren Angehörigen gestellt werden, wenn deren Hauptwohnsitz in Oberösterreich liegt. Die Abwicklung und Auszahlung des Kostenersatzes erfolgt durch die Wirtschaftskammer OÖ. Das Land OÖ vergütet die Kosten in Form einer Förderung. Grundsätzlich gilt die Kostenübernahme pro Betreuungskraft einmal im Monat.
Der Antrag ist auf www.daheimbetreut.at zum Download zu finden.
Wichtigte Zusatzinformation:
Die Antragstellung kann nur durch die betreute Person oder deren Angehörige erfolgen, welche die Kosten einer Covid-19 Testung für die 24-Stunden-Betreuungskraft getragen haben.
Die Familie bekommt einen Test je Betreuerin pro Monat anteilsmäßig erstattet. Dies bedeutet bei zwei Betreuerinnen, dass zwei Tests pro Monat anteilsmäßig erstattet werden.
Für die Auszahlung muss eine Rechnung des Covid-Tests oder das Covid-Test-Ergebnis beigelegt werden. Bitte sprechen Sie die Betreuerinnen direkt darauf an, damit Ihnen diese die Rechnung aushändigen.
Weiters muss - wenn das Geld der Testung an die Personenbetreuerin ausgehändigt wurde - eine Zahlungsbestätigung für die Übergabe der Testkosten ausgestellt werden (es kann das normale Zahlungsbestätigungsformular in der Mappe verwendet werden).
Eine Bestätigung der Honorarnote/Zahlungsbestätigung über die Kosten des Turnuses der jeweiligen Betreuungskraft muss ebenfalls beigelegt werden.