Alle Detailinformationen zur 24-Stunden-Betreuung für Sie vorab zum Nachlesen.
- mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich der 24-Stunden-Pflege
- persönliche Pflegeberatungen finden bei Ihnen zu Hause statt
- Unterstützung bei der Auswahl einer passenden Betreuungskraft und Hilfe bei der Vertragsgestaltung
- kompetenter Ansprechpartner während der gesamten Betreuungslaufzeit
- wir erledigen Förderanträge sowie die administrative Abwicklung
- wir überprüfen die Qualität und sorgen für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen
- rascher Ersatz bei Ausfall von Betreuungskräften
Nach unserem unverbindlichen Erstgespräch vor Ort benötigen wir ca. 3 bis 5 Werktage zur Organisation der Betreuungskraft. In einigen Fällen kann eine 24-Stunden-Betreuungskraft auch schneller organisiert werden. Dies muss allerdings mit der zuständigen diplomierten Fachkraft vor Ort abgestimmt werden.
Abhängig von der Nationalität der jeweiligen Betreuungskraft, findet der Betreuungswechsel entweder in einem 14- oder 30-tägigen Rhythmus statt.
Die vermittelten Personenbetreuer:innen stammen derzeit aus Rumänien und der Slowakei. Im Erstberatungsgespräch wird gemeinsam mit den Kunden entschieden, welche Nationalität zum Einsatz kommen soll.
Die Personenbetreuer:innen agieren als selbständige Gewerbetreibende. Aufgrund der Dienstleistungsfreiheit / Entsendegesetz nach dem Recht der Europäischen Union (EU) können sie legal in der EU, also auch in Österreich arbeiten. Alle Formalitäten rund um die Gewerbeanmeldung usw. werden von der Diakoniewerk Zuhause Leben GmbH übernommen.
Die Betreuer:innen verfügen über gute Deutschkenntnisse (einfache Basiskommunikation), abhängig von der praktischen Berufserfahrung in Österreich und Deutschland.
Werden aufgrund von individuellen Bedürfnissen oder aufgrund des Krankheitsbildes bessere Deutschkenntnisse benötigt, muss dies im Erstgespräch angegeben werden. Bessere Deutschkenntnisse sind mit einem höheren Tagessatz verbunden.
24-Stunden-Pflege bedeutet nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr für die zu pflegende Person da sein muss. Jeder Mensch braucht ausreichend Schlaf und auch Pausen während der Arbeitszeiten. Eine Durchschlafphase von mind. 5 Stunden muss demnach gewährleistet werden. Sollte eine intensive Betreuung in der Nacht nötig sein, braucht die Betreuungskraft eine längere Ruhezeit am Tag. Dies ist im Interesse aller Beteiligten, denn nur ein ausgeruhter Körper und Geist kann der zu pflegenden Person auch eine gute und liebevolle Pflege zuteilwerden lassen.
In der Betreuungsplanung werden die täglichen Pflichten sowie Pausenzeiten im Tagesplan fixiert. Zur Förderung einer guten Beziehung in der 24h-Pflege, ist eine tägliche Pause von 2 Stunden zu gewähren. Diese sollte idealerweise zu Mittag eingeplant werden, da die Klienten in dieser Zeit zumeist Mittagsruhe halten.
Die Betreuungskräfte sind selbst für die Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.
Das Vertragsverhältnis mit dem Diakoniewerk kann immer zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Das Vertragsverhältnis mit der Betreuungskraft kann immer am Turnussende beendet werden. Bei driftigen Gründen kann in Absprache mit dem Diakoniewerk auch ein früherer Austausch erfolgen.