Informieren Sie sich hier über Kosten und Förderungen einer individuellen und verlässlichen 24-Stunden-Betreuung. Die 24h.Betreuung kann auch ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) in Anspruch genommen werden. Eine Förderung für die 24h.Betreuung gibt es ab Pflegestufe 3. Gerne beraten wir Sie und Ihre Angehörigen.
rechner
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?
Der Kostenrechner gibt Ihnen einen guten Überblick der Gesamtkosten, aufgesplittet in Honorar, Fahrtkosten der Betreuungskraft, Pflegegeld sowie Förderungen.
Bei Fragen stehen wir gerne unter +43 7235 63 251 468 zur Verfügung.
Wichtige Information für NÖ: Ab Pflegestufe 1 und 2 steht für demenziell erkrankte Personen eine zusätzliche Förderung zur Verfügung. Hier informieren
Informationen zu Pflegestufen
Pflegegeldtabelle
Übersicht über das Pflegegeld je Pflegestufe.
Höhe des Pflegegeldes ab 01.01.2024
Stufe | mtl. Höhe Pflegegeld | Ø mtl. Pflegebedarf von mehr als |
Stufe 1 | € 192,00 | 65 Stunden |
Stufe 2 | € 354,00 | 95 Stunden |
Stufe 3 | € 551,60 | 120 Stunden |
Stufe 4 | € 827,10 | 160 Stunden |
Stufe 5 | € 1.123,50 | 180 Stunden |
Stufe 6 | € 1.568,90 | 180 Stunden |
Stufe 7 | € 2.061,80 | 180 Stunden |
Informationen zu Förderungen des Sozialministeriums
- Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung: Für die 24h-Betreuung kann beim Sozialministerium um eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses angesucht werden. Dieser Zuschuss wurde mit 1.9.2023 erhöht und beträgt pro selbstständiger Betreuungskraft und Monat € 400,-. Die 24-Stunden-Betreuung erfolgt üblicherweise durch zwei Betreuungskräfte, die sich gegenseitig im 14- oder 30-tägigen Rhythmus abwechseln. Der maximal mögliche Zuschuss beläuft sich demnach auf € 800,- pro Monat. Neu seit 1.9.2023: Auch wenn in einem Kalendermonat nur eine Betreuungskraft beschäftigt ist - diese jedoch mindestens 28 Tage durchgehend vor Ort ist - wird der Zuschuss in vollem Umfang (€ 800,00) gewährt.
- Dieser Zuschuss kann unter gewissen Voraussetzungen zusätzlich zum Pflegegeld beantragt werden:
- Einkommensgrenze € 2.500,00 netto monatlich (Einschleifregelung bis max. € 3.250,00)
- mindestens Pflegestufe 3
- Dieser Zuschuss kann unter gewissen Voraussetzungen zusätzlich zum Pflegegeld beantragt werden:
- Unterstützung für pflegende Angehörige und Zuwendung für Pflegekurse Insbesondere dann, wenn Angehörige die Pflege und Betreuung von Klienten allein übernehmen, ist die körperliche und seelische Belastung nicht zu unterschätzen. Zur Entlastung pflegender Angehöriger kann deshalb einmal pro Jahr finanzielle Unterstützung für eine Ersatzpflege beantragt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Betreuungskosten sind unter bestimmten Bedingungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar.