Kostenrechner

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Fallbeispiel 1 - Rumänische Betreuungskraft

Karl H. braucht Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen und WC gehen. Er ist vergesslich und benötigt Anleitung im Tagesablauf. Die Medikamenteneinnahme muss kontrolliert werden.

Die Betreuungskraft führt zudem den Haushalt, kocht, geht einkaufen und erledigt die Wäsche, versorgt das Haustier und begleitet ihren Klienten beim Spazieren gehen etc. 

 

Karl H. hat die Pflegestufe 3 und verfügt über ein Einkommen unter EUR 2.500,00. Das ist Voraussetzung, um den Zuschuss zu den Kosten der 24-Stunden-Betreuung vom Sozialministerium beantragen zu können.

 

Bezeichnung:

Preis: 

Gesamtkosten für 30 Tage

Tagessatz der Personenbetreuerin 

€ 74,00

€ 2.220,00

Maximale Fahrtkosten

 

€ 200,00

Zwischensumme

 

€ 2.420,00

Servicegebühr (laufendes Qualitätsmanagement)

 

€ 266,20

Gesamtbetrag 

 

€ 2.686,20

Zuschuss 24h Betreuung

€ - 640,00

 

Pflegegeld

€ - 502,80

 

Kosten abzüglich möglicher Förderungen

 

€ 1.543,40

 

In diesem Fall ergibt sich ein Selbstkostenpreis für die 24-Stunden-Pflege von 1.543,40 EUR.

Fallbeispiel 2 - Slowakische Personenbetreuerin

Sandra M. hatte einen Schlaganfall und bezieht Pflegestufe 5. Sie ist teilweise auf der rechten Seite gelähmt, geht teilweise mit Rollator und sitzt ansonsten im Rollstuhl. Der Transfer vom Bett auf den Rollstuhl ist nur mit Hilfe einer Person möglich. Die Betreuungskraft führt zusätzlich den Haushalt, kocht, geht einkaufen und erledigt die Wäsche.

 

Bezeichnung:

Preis: 

Gesamtkosten für 30 Tage

Tagessatz der Personenbetreuerin 

€ 81,00

€ 2.430,00

Maximale Fahrtkosten  für 2 PB 14tägiger Wechsel

 

€ 320,00

Zwischensumme

 

€ 2.750,00

Servicegebühr (laufendes Qualitätsmanagement)

 

€ 266,20

Gesamtbetrag 

 

€ 3.016,20

Zuschuss 24h Betreuung

€ - 640,00

 

Pflegegeld

€ - 1.024,20

 

Kosten abzüglich möglicher Förderungen

 

€ 1.352,-

 

In diesem Fall ergibt sich ein Selbstkostenpreis für die 24-Stunden-Betreuung von 1.352,- EUR.

 

Neue Info:

Aufgrund der Corona Situation kann es zu Veränderung der Fahrtkosten, sowie Kosten aufgrund von COV2 Test kommen. Die Kosten für Corona Tests im Ausland liegen bei 80,00 EUR. Veränderte Fahrkosten werden Ihnen im Büromanagement telefonisch mitgeteilt.

Zuschüsse, Pflegestufen, Unterstützungen

1. Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes

 

Pro Betreuungskraft und Monat beträgt der Zuschuss € 320,00

Da wir immer mit 2 Betreuungskräften arbeiten, die sich gegenseitig abwechseln, beträgt der maximal mögliche Zuschuss pro Monat € 640,00.

 

Dieser Zuschuss kann zusätzlich zum Pflegegeld unter gewissen Voraussetzungen beantragt werden:

  • mindestens Pflegestufe 3

  • Einkommensgrenze € 2.500,00 netto monatlich

 

Als Einkommen gilt grundsätzlich jede regelmäßig zufließende Geldleistung. Nicht zum Einkommen zählen Pflegegeld oder vergleichbare Leistungen auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften, Sonderzahlungen, Grundrenten nach den Sozialentschädigungsgesetzen, Versehrtenrenten oder vergleichbare Leistungen, Familienbeihilfen, Studienbeihilfen, Wohnbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Leistungen nach den Sozialhilfegesetzen der Länder oder vergleichbare Leistungen, Familienförderungen nach landesgesetzlichen Vorschriften.

 

2. Höhe des Pflegegeldes ab 01.01.2023

Stufe                  mtl. Höhe Pflegegeld             Ø mtl. Pflegebedarf von mehr als             

  • Stufe 1                 €    175,00                                     65 Stunden    

  • Stufe 2                 €    322,70                                     95 Stunden

  • Stufe 3                 €    502,80                                   120 Stunden

  • Stufe 4                 €    754,00                                   160 Stunden

  • Stufe 5                 € 1.024,20                                   180 Stunden

  • Stufe 6                 € 1.430,20                                   180 Stunden

  • Stufe 7                 € 1.879,50                                   180 Stunden

 

3. Unterstützung für pflegende Angehörige

 

Insbesondere dann, wenn Angehörige die Pflege eines Patienten alleine übernehmen, ist die körperliche und seelische Belastung nicht zu unterschätzen. Diese Dauerbelastung kann zu psychosomatischen Erkrankungen führen.

Zur Entlastung pflegender Angehöriger wird deshalb einmal pro Jahr finanzielle Unterstützung für eine Ersatzpflege angeboten.

 

 

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