Fragen & Antworten

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Wie sind die Arbeitszeiten einer 24h BetreuerIn?

24 Stunden Pflege bedeutet nicht, dass der/die BetreuerIn rund um die Uhr für den zu Pflegenden da sein muss. Jeder Mensch braucht ausreichend Schlaf und auch Pausen während der Arbeitszeiten. Wenn die PflegerIn jedoch auch in der Nacht mehrmals aufstehen muss, muss ihr tagsüber diese Zeit zugestanden werden, um den fehlenden Schlaf nachzuholen. Eine Durschlafphase von mind. 5 Stunden muss gewährleistet werden, damit die 24h Betreuung funktioniert. Dies ist im Interesse aller Beteiligten zu sehen, denn nur ein ausgeruhter Körper und Geist kann dem zu Pflegenden auch eine gute und liebevolle Pflege zuteilwerden lassen.

In der Betreuungsplanung wird anhand eines Tagesplan, die Pausenzeiten sowie die alltäglichen Pflichten fixiert.

Woher kommen die Betreuungskräfte?

Unsere PersonenbetreuerInnen kommen derzeit aus Slowakei und Rumänien. Im Erstberatungsgespräch wird gemeinsam mit Ihnen entschieden, welche Nationalität eingesetzt wird.

Wie lange dauert es bis ich zu einer 24h BetreuerIn komme?

Nach unserem unverbindlichen Erstgespräch vor Ort benötigen wie 3 bis 5 Werktage zur Organisation der Betreuungskraft. In Ausnahmefällen kann auch schneller eine 24h Betreuungskraft organisiert werden, dies muss jedoch mit der zuständigen Diplomkrankenschwester vor Ort vereinbart werden.

Wie ist die rechtliche Situation der Betreuerinnen und Betreuer?

Sie haben das Gewerbe angemeldet und arbeiten als selbständige Gewerbetreibende. Aufgrund der neuen Dienstleistungsfreiheit/Entsendegesetz nach dem Rech der Europäischen Union (EU) können Sie legal in der EU, also auch in Österreich arbeiten.

Wie sind die Sprachkenntnisse?

Die angehenden BetreuerInnen sind Deutsch überprüft und verfügen über gute Deutschkenntnisse, abhängig von praktischen Berufserfahrung in Österreich und Deutschland.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Das Vertragsverhältnis mit dem Diakoniewerk kann immer zum Monatletzten unter der Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist erfolgen.

Das Vertragsverhältnis mit dem/der PersonenbetreuerIn kann immer am Turnussende in Österreich beendet werden. Bei arglistigen Gründen kann auch ein früherer Austausch in Absprache mit dem Team des Diakoniewerkes erfolgen.

Wer bezahlt die Sozialversicherungsbeiträge der Betreuerinnen und Betreuer?

Die BetreuerInnen sind selbst für die Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.

Was zeichnet die 24h.Betreuung des Diakoniewerks aus?

  • jahrelange Erfahrung
  • zusätzliche Angebote
  • persönliche Pflegeberatung vor Ort
  • rasche und qualitative Beratung sowie Vermittlung

Wie lange bleibt die Personenbetreuerin in der Familie, wann findet der Betreuungswechsel statt?

Die PersonenbetreuerInnen wechseln entweder 14tägig oder monatlich. Je nachdem welche Nationalität ausgewählt und organisiert wird. Der Entlassungstag wird gemeinsam mit der Familie sowie stationären Einrichtungen geplant.

Die Vorteile der 24h.Betreuung des Diakoniewerks

  • Laufende Begleitung während des Betreuungsverhältnisses und laufendes Qualitätsmanagement durch qualifizierte DGKS vor Ort
  • Schriftliche Verträge mit klaren Vertragsinhalten über Leistungsumfang und Zahlungsmodalitäten, Vertragsbeendigungen, Kündigungen, sowie Unterstützung in allen Belangen durch die AnsprechpartnerInnen vor Ort
  • Unterstützung bei der Vertragsgestaltung/Werkvertrag mit den PersonenbetreuerInnen, Förderantrag und administrative Erledigung vor Ort.
  • Ersatzvermittlung bei Ausfall von PersonenbetreuerInnen
  • Handschlagqualität – Keine Versprechung welche im Nachhinein nicht erfüllbar sind

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